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Prostitution

Was ist Prostitution?

Als Prostitution bezeichnet man das Erbringen von sexuellen Handlungen gegen Entgelt.
Dabei ist es unerheblich welche Personenkreise in diesen Geschäftsbeziehungen involviert sind. Geschlecht und Alter spielen zur Definition keine Rolle.
In der Prostitution arbeiten sowohl weibliche als auch männliche Personen, die die Dienstleistungen offerieren.
Dabei werden verschiedene Formen der Prostitution und Praktiken angeboten. Es muss nicht immer zwangsläufig zum Geschlechtsverkehr kommen. Allerdings lässt sich für jeden sexuellen Wunsch ein passendes Angebot finden.

Akzeptanz der Prostitution und Arbeitsumfeld

Der gesellschaftliche Umgang, die Akzeptanz und die Bewertung unterliegen einem ständigen Wandel und hängen stark von den ethischen, religiösen und kulturellen Werten ab. So wird z.B. was vor 50 Jahren noch absolut als tabu galt, wird heute akzeptiert und gehört zur Gesellschafft.

Das Arbeitsumfeld hängt jeweils von der angebotenen Form der Prostitution ab. Es können Hausbesuche stattfinden, Treffen in Hotels, in Bordellen oder eigens dafür eingerichtete Studios wie z.B. SM-Studios. Ebenfalls ist es möglich spontane Dienstleistungen z.B. im Auto zu erfahren.
Wobei SM-Angebote eine sehr spezielle Form der Prostitution ist. Diese baut auf den sexuellen Bedürfnissen nach „Schmerz und Strenge“ auf.

Eine besondere Form ist auch das Angebot sogenannter Sexualasstistenz oder auch Sexualbegleitung. Oftmals sind diese Dienstleistungserbringer durch einen Lehrgang ausgebildet, behinderten Menschen oder Menschen, die aufgrund mangels eines Partners eine Sexualtherapie nicht erfolgreich abschließen können, in der Ausübung der sexuellen Bedürfnisse behilflich zu sein. Die Kosten hierfür trägt in den seltensten Fällen die Krankenkasse. Der Kunde oder auch Freier muss hierfür selber aufkommen.

Preise und Risiken

Was welche Dienstleistung kostet ist von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich.
Hier bestimmen Nachfrage und Angebot, ebenso wie das Ambiente und die Zusatzleistungen wie z.B. kostenfreie Getränke den Preis.

Die Risiken etwaiger Geschlechtskrankheiten kann man durch das Verwenden von Kondomen reduzieren. Eine 100%ige Sicherheit gibt es allerdings, mit Ausnahme auf den Verzicht der Inanspruchnahme der Prostitution, nicht.

Gesetzeswidrige Prostitution

Wird eine Person zu entgeltlichen sexuellen Handlungen gegen ihren Willen gezwungen so bezeichnet man diese Straftat als Zwangsprostitution.
Ebenso sind Kinder in keiner Form in der Prostitution gestattet. Prostitution darf nicht in der Nähe von Minderjährigen ausgeführt werden. Weder in den gleichen Räumlichkeiten noch in der Nähe von Einrichtungen, welche dem Zweck dienen Kinder zu beherbergen oder die für den Besuch von Kindern ausgelegt sind wie z.B. Schulen oder Kindergärten.

Wie und wo findet Prostitution statt?

Sowohl männliche als auch weibliche Prostituierte existieren, wenngleich die weiblichen deutlich in der Überzahl sind. Ziel von Prostituierten, die auch Sexarbeiterinnen, abwertend auch „Nutten“, genannt werden, ist es, die Bedürfnisse ihrer Kunden, auch Freier genannt, zu befriedigen. Zumeist handelt es sich bei den Freiern um Männer, weibliche Kunden sind eher rar, wenngleich sogenannte Gigolos auch die Wünsche der Frauen bedienen. Die Formen der Prostitution sind vielfältig und ihre Grenzen fließend: Vom kleinen Nebenverdienst durch Escortservices bis hin zum Verdienen des Lebensunterhalts sind alle Formen möglich. Diese Vielfältigkeit zeigt, dass Prostitution Sex nicht einschließen muss, aber durchaus einschließen kann.

Auf Freiwilligkeit beruhende Prostitution

 In einem Bordell findet treffen sich Freier und Prosituierte zum Sex - Foto:Usien - commons.wikimedia.org

Die Straßenprostitution wird auch als Straßenstrich bezeichnet. Offiziell eingerichtete Sperrbezirke oder inoffiziell bekannte Stellen werden dafür genutzt, die Dienstleistung anzubieten. Sex findet bei der Straßenprostitution im Auto oder in darauf spezialisierten Stundenhotels statt.

Auf Prostitution spezialisierte Häuser nennt man Bordell: In einem Kontaktraum finden sich Freier und Prostituierte, anschließend suchen sie ein im Haus befindliches Zimmer für den Sex auf. Laufhäuser und Straßen, in denen in schaufensterähnlichen Räumen im Erdgeschoss Prostituierte sitzen, sind Abwandlungen dieser Form. Eine Prostituierte in einem Bordell ist faktisch angestellt. Mieten Prostituierte ein Zimmer in sogenannten Modellwohnungen, spricht man von der Modellprostitution. Genutzt werden häufig ehemalige Gewerberäume und Mietwohnungen. Alles geschieht auf eigene Rechnung, inklusive eigenem Risiko.
Beworben wird die Dienstleistung in Lokalzeitungen oder auch im Internet. Callgirls nennt man Prostituierte, die auf Anruf direkt beim Freier vorbeikommen. Optional über eine Agentur oder selbstständig agierend, findet Sex direkt beim Kunden oder in Hotels statt.

Partytreffs sind eine weitere Form, wie Prostituierte und Freier zueinanderfinden: Mehrere Prostituierte sitzen in wohnraumähnlichen Zimmern mit Freiern zusammen. Sexuelle Handlungen werden entweder in Einzelräumen vollzogen oder aber auf sogenannten Spielwiesen, auf denen sich auch mehrere Pärchen gleichzeitig treffen. Solche Partys können also bis hin zum Gruppensex gehen. Unterschieden werden diese Partytreffs von Swingerclubs dadurch, dass professionelle Prostituierte mitarbeiten, während Swingerclubs privates Publikum anziehen. Freier zahlen für diese Treffen eine Pauschale, die Sex mit einer – im Trend sind hier Gangbang oder Bukake – oder mehreren anwesenden Prostituierten inkludiert. Weiter ist zumeist ein Buffet inklusive; nicht-alkoholische Getränke ebenfalls. Zusatzleistungen wie erotische Massagen, Whirlpool oder Sauna können teilweise ebenfalls gebucht werden.

Gerade in ländlichen Gebieten ist die Wohnwagenprostitution gängig: An Land- und Bundesstraßen befinden sich Wohnwagen, die als Räumlichkeiten zum Sex genutzt werden. Die Prostituierten empfangen ihre Freier direkt am Wohnwagen, aber auch an Raststätten, auf Parkplätzen oder in Feldwegmündungen.

Sonderformen der Prostitution

Eine Sonderform der Prostitution findet sich mit der Sexualassistenz, auch Surrogatpartner oder Sexualbegleitung genannt: Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung keine Sexualpartner finden, aber sexuelle Befriedigung suchen, wenden sich an diese Sexualbegleitung. Auch, wenn Potenzschwächen im Rahmen einer Sexualtherapie ausgeglichen werden sollen, aber kein Partner zur Verfügung steht, wendet man sich an die Sexualassistenz. Sowohl weibliche als auch männliche Ersatzpartner werden über spezielle Agenturen gebucht. Spezielle Ausbildungsgänge ermöglichen es den Prostituierten, auf die Bedürfnisse behinderter Menschen einzugehen. Ebenfalls zu den Sonderformen der Prostitution zählt BDSM: In SM-Studios stattfindend, baut diese Form auf „Strenge und Schmerz“ auf. Eine Domina oder ein Dominus bildet den aktiven Part, der „Duldende“, auch Sklave oder Sklavia, den passiven.

Die Schattenseiten der Prostitution

Ob Sie freiwillig ihre Dienste anbietet wird den Freiern oft nicht verraten - Foto:Julica da Costa

Die bisher genannten Formen der Prostitution basieren in aller Regel auf Freiwilligkeit: Prostituierte erfüllen eine Dienstleistung; oft spricht man vom ältesten Gewerbe der Welt. Die folgenden Formen beruhen nicht auf Freiwilligkeit; Menschen werden in die Prostitution gezwungen. Die Gründe dafür sind oft mehrschichtig und können sehr unterschiedlich ausfallen. Auch das Abgrenzen zwischen freiwilliger und Zwangsprostitution fällt stellenweise schwer; es kann bei freiwilligen professionellen Sexdienstleistern aufgrund der Nichtakzeptanz des sozialen Umfeldes passieren, dass sie in die Zwangsprostitution getrieben werden. Gerade in wirtschaftlich schwachen Ländern, etwa in der Dritten Welt, sehen Menschen zuweilen keine andere Möglichkeit, als sich zu prostituieren, um den Lebensunterhalt zu finanzieren.

Zwangsprostitution ist häufig mit anderen kriminellen Taten verbunden. Hier versuchen mittlerweile immer mehr Vereinigungen gegen das Geschäft mit Frauen als Ware im Menschenhandel vorzugehen.

Beispiele für die Zwangsprostitution

Die Zuhälterei ist kein legales Mittel. Zuhälter können Zwang auf Prostituierte ausüben, angefangen dabei, dass sie sich überhaupt prostituieren, bis hin dazu, dass ein gewünschter Anteil an verdientem Geld an den Zuhälter abgeliefert wird. Prostituierte können unter der Kontrolle des Zuhälters stehen, der männlich oder weiblich sein kann. Gewalt oder psychische Manipulation sind gängige Mittel, diese Kontrolle auszuüben, teilweise werden auch suchterzeugende Drogen eingesetzt.

Dies führt zu einer weiteren Form der Zwangsprostitution: Die drogenbedingte Prostitution. In der Zwangslage befindlich, Geld für Drogen heranzuschaffen, spricht man von der Beschaffungsprostitution. Sind Zuhälter Teile der organisierten Kriminalität, kann die Prostitution in den Menschenhandel übergehen: Menschen aus vorrangig wirtschaftlich schwachen Weltregionen werden verschleppt, um durch körperliche und seelische Gewalt zur Prostitution gezwungen zu werden.
Werden Kinder sexuell ausgebeutet, spricht man von der Kinderprostitution. Als Kind wird per Gesetz eine Person unter 18 Jahren definiert. Auch hier gibt es Aktionsbündnisse wie zum Beispiel im Internet das Netzwerk roterkeil.net, die versuchen dagegen vorzugehen.

Grauzone: Sextourismus

Als eine Grauzone boomt seit der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts der Sextourismus: Menschen reisen in zumeist ärmere Gebiete, um sexuelle Kontakte einzugehen. Diese Form der Prostitution ist deshalb eine Grauzone, da die Arbeit der Einheimischen, die damit ihren Lebensunterhalt verdienen, nicht selten dem Bereich Zwangsprostitution zugerechnet werden kann.

Welche Formen von Prostitution gibt es?

Es gibt zahlreiche Formen der Prostitution, so dass nahezu jedes Bedürfnis der Kundschaft befriedigt werden kann.
Die bekanntesten Formen sind wohl der Bordellbesuch und die öffentliche Anbietung (Straßenstrich).

Ein Bordell ist ein spezielles Haus in dem über einen Kontaktraum der Sexualpartner ausgewählt wird. Ist die Wahl getroffen zieht man sich in einem separaten Raum zurück um das Geschäft zu tätigen. Varianten dieser Art sind z.B. Laufhäuser und Gebäude mit Schaufenster im Erdgeschoss in dem sich die Dienstleister anbieten.
Die öffentliche Anbietung erfolgt zumeist auf öffentlichen, speziell dafür vorgesehenen Orten wie z.B. eine bestimmte Straße oder Platz. Diese Orte sind meistens leicht einsehbar um Kunden anzulocken. Als Variante dazu zählen die Anbietungen in Restaurant, Bars usw. Eine neue Möglichkeit ist die so genannte Verrichtungsbox. Die Dienstleistung findet dabei für gewöhnliche entweder in einem Stundenhotel oder im Auto statt.

Allerdings gibt es noch einige andere Möglichkeiten die jeweiligen Sex-Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen.
So kann z.B. über eine Agentur per Anruf der gewünschte Sexualpartner bzw. –Partnerin gebucht werden oder die Prostituierte wird direkt angerufen. Diese erscheint dann zum vereinbarten Zeitpunkt am Treffpunkt. Für gewöhnlich finden bei dieser Form Hausbesuche statt oder das Treffen wird in einem Hotel oder andere eigens dafür angemieteten Räumlichkeiten vollzogen.
Eine weitere Möglichkeit sind die so genannten Modellwohnungen. Dort mieten Prostituierte ein Zimmer um in diesem ihrer Arbeit nachzugehen. Beliebt sind auch Terminwohnungen und Reiseprostitution. Hierbei mieten Anbieter/innen für eine bestimmte Zeit das Zimmer, da diese nach einem gewissen Zeitraum für gewöhnlich weiterziehen.
Wohnwagen findet man häufiger in ländlichen Gegenden auf Parkplätzen an Land- oder Bundestraßen. Manchmal auch auf Autobahnraststätten oder Feldwegmündungen. Hier warten die Sexarbeiterinnen im Wohnwagen auf ihre Kundschaft.
Der Partytreff zielt hingegen nicht nur auf das Vergnügen von einzelnen Freiern ab. Hierbei treffen Prostituierte und Kunden in wohnlicher Atmosphäre aufeinander. Es besteht dann die Möglichkeit sich entweder in einen separaten Raum oder auf eine so genannte Spielwiese zurückzuziehen. Hierbei kann und soll es vorkommen, dass sich mehrere Paare zeitgleich auf der Spielwiese vergnügen und es unter Umständen sogar zum Gruppensex kommt. Der Freier bezahlt für gewöhnlich anfangs einen Pauschalbetrag in dem häufig Zusatzleistungen wie z.B. ein Büfett, Getränke usw. inbegriffen sind. Ebenso werden meistens in deutschen Partytreffs zusätzlich Massagen, Sauna-Gänge usw. inklusive angeboten.

Spezielle Formen der Prostitution

Eine ganz spezielle Form der Prostitution ist das Angebot der Surrogatpartner, auch Sexualassistenz oder Sexualbegleitung genannt. Hierbei handelt es sich um Ersatzpartner, die Menschen mit Behinderungen oder Menschen, denen ein Partner zum erfolgreichen Abschluss einer Sexualtherapie der Partner fehlt, helfen ihre sexuellen Bedürfnisse zu befriedigen. Der Ersatz eines Partners in der Sexualtherapie könnte z.B. dahingehend wichtig sein, um das Vertrauen bei einer Potenzschwäche zu stärken.
Diese Dienstleister haben sich häufig auf diese besonderen Bedürfnisse spezialisiert oder sich therapeutisch dahingehend schulen lassen. Anders als z.B. in den Niederlanden werden die Kosten für diese Dienstleistungen nicht von den Krankenkassen übernommen.

Eine weitere besondere Form der Prostitution sind Dienstleistungen im Bereich SM. Die Bedürfnisse und die Befriedigung bauen hierbei auf „Strenge und Schmerz“ auf. Dabei ist ebenso immer ein Part aktiv und dominierende, während der andere Partner passiv und demütig sind. Die aktiven werden hierbei nicht Prostituierte, sondern Domina bzw. Dominus genannt. Der passive Teil wird als Sklave bzw. Sklavia bezeichnet. Die SM-Szene selber zählt sich dabei nicht zur herkömmlichen Prostitution.

Prostitution und Recht

Seit der Gesetzesänderung im Jahr 2001 wird die Prostitution als eine legale Beschäftigung angesehen, sofern diese nicht unter die Straffälligkeit durch z.B. Minderjährigkeit der Prostituierten oder Zwangsprostitution handelt.
Durch das ProstG (Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten) werden prinzipiell die rechtlichen Belange von Prostituierten geregelt. Es ist darin festgelegt, dass es sich nun offiziell um Dienstleistungen handelt und wird nicht mehr als sittenwidrig angesehen.
Durch die Auflösung der Sittenwidrigkeit ergibt sich die Tatsache, dass nun in den Medien offen Werbung für Sex-Dienstleistungen gestattet ist.

Die Prostitution wird von staatlicher Seite zwar nicht mehr als sittenwidrig angesehen, von der Bevölkerung teilweise schon noch. Daher finden die Inanspruchnahmen meistens noch im Geheimen statt.
Ebenso sind bestimmte Bestimmungen Folge zu leisten. So darf dem Gewerbe z.B. nicht in der Nähe von Schulen oder anderen Einrichtungen, welche zur Beherbergung oder Aufenthalt von Kindern dienen, nachgegangen werden. Auch dürfen sich in der Lokalität, wo Prostitution stattfindet z.B. in der Wohnung keine Minderjährigen aufhalten.
Den Behörden steht das Recht zu, bestimmte Orte, so genannte Sperrbezirke, zu errichten, wo ausschließlich der Prostitution nachgegangen werden darf. Die Durchführung der Prostitution richtet sich nach den örtlichen Sittenverordnungen.

Vorteile der Gesetzänderung für die Dienstanbieterinnen besteht darin, dass sie nun Anspruch auf gesetzliche Sozialvorsorge wie z.B. Kranken-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung haben, sofern diese einer Festanstellung nachgehen. Ebenso ist es nun möglich bei zahlungsunwilligen Freiern, das Entgelt für die erbrachte Dienstleistung gerichtlich einzufordern. Dieses kann zivil- und strafrechtliche Folgen für den Beklagten haben.

Dadurch folgt der deutsche Staat der Umgangsform des Regulationsprinzips mit der Tendenz zum Entkriminalisierungsprinzip. Das heißt, dass Deutschland die Prostitution akzeptiert und unter staatlicher Kontrolle stellt, indem z.B. Genehmigungen für Bordelle usw. ausgestellt werden.
Die Entkriminalisierung sieht vor, dass Sexarbeit eine herkömmliche Erwerbstätigkeit ist und dementsprechend geregelt wird. Dadurch wird
Andere Umgangsformen mit der Prostitution sind das Prohibitionsprinzip und das Abolitionsprinzip.
Das Prohibitionsprinzip sieht vor, dass alle Handlungen und Personen, welche in Verbindung mit der Prostitution stehen, strafrechtlich verfolgt werden.
Das Abolitionsprinzip sieht die Prostituierten als Opfer. Diese werden nicht strafrechtlich belangt. Allerdings alle Handlungen, die in Verbindung mit der Prostitution stehen wie z.B. Zuhälterei usw. werden strafrechtlich verfolgt. In manchen Ländern wie z.B. Schweden werden auch die Freier bestraft. Langfristiges Ziel des Abolitionsprinzips ist die Abschaffung der Prostitution.

Legalisierung von Prostitution

Unter Prostitution versteht man das Erbringen von sexuellen Handlungen gegen Entgelt.
Dabei handelt es sich um das „älteste Gewerbe der Welt“. Prostitution gab es schon immer zu allen Zeiten und bei allen Völkern. Kein Volk kann behaupten in ihrer Geschichte nie mit diesem Berufszweig zu tun gehabt zu haben. Die ersten Belege zeigen, dass es Prostitution bereits ca. 3000 Jahre vor Christus gegeben hat. Auch wenn die Akzeptanz dieser zumeist im Verborgenen stattfand.
Die Prostitution konnte ihren Platz in der Gesellschaft nicht zuletzt aufgrund dessen bestreiten, weil diese schon immer ein wichtiger Wirtschaftszweig war. So erreichte im Jahr 2004 das Sex-Dienstleistungsgewerbe einen Umsatz von circa 15 Milliarden Euro.
Bis heute wird dieser Berufszweig teilweise als sittenwidrig angesehen, beim Staat und Bevölkerung.
Schätzungsweise arbeiten in Deutschland 400.000 Menschen im Sexgewerbe. Davon sind 98% Frauen. Davon wiederum ist die Hälfte ausländischer Herkunft, größtenteils aus Osteuropa. Weitere Herkunftsländer sind unter anderem Mittel- und Südamerika und Thailand. Leider bietet die Prostitution viel Spielraum für Menschenhandel, Zwangsprostitution, Drogenabhängigkeit usw. Viele Prostituierte greifen aufgrund der psychischen Belastung zu Drogen und Alkohol.
Während der deutsche Staat im Jahr 2001 die Prostitution legalisierte, sofern sie keiner strafrechtlichen Handlung wie z.B. Zwang unterliegt, wird die Inanspruchnahme dennoch für gewöhnlich im Geheimen vollzogen. Durch die Legalisierung soll unter anderem dem strafrechtlichen Bereich entgegen gewirkt werden, indem Prostitution an sich bereits keine Straftat mehr ist.
Ebenso existieren einige Verordnungen und Gesetzte zum Schutz von Minderjährigen, so darf dem Beruf der Prostitution z.B. nicht in der Nähe von Schulen nachgegangen werden.
Seit der Gesetzänderung 2001 wird der Beruf der Prostituierten als vollwertige und sozialpflichtige Beschäftigung anerkannt, das heißt, dass ein Anspruch auf Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung besteht.
Das Dienstleistungsgewerbe in diesem Bereich ist breit gefächert und bietet zahlreiche und verschiedene Formen an. So dass im Grunde jeder Bedarf gedeckt werden kann. Egal, ob „gewöhnlicher“ Geschlechtsverkehr gewünscht wird oder speziellere Formen. Dabei kann es sich um jede Art von sexuellen Handlungen handeln und beinhaltet nicht zwangsläufig den vollzogenen Geschlechtsverkehr.

Versicherungsmöglichkeiten für Prostituierte

Seit der Legalisierung der Prostitution im Jahr 2001 ist es den Arbeitnehmerinnen möglich als Prostituierte einem sozialpflichtigen Beruf auszuüben.
Sollte eine Prostituierte fest angestellt sein, hat sie, durch die monatlichen Sozialabgaben, Anspruch auf eine gesetzliche Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung wie jeder andere festangestellte Arbeitnehmer auch.
Das hat den Vorteil, dass eine Prostituierte für ihre Sozialversicherung selber aufkommt und nicht mehr zwangläufig dem Staat zur Last fällt, sollte sie ihrer Tätigkeit nicht nachgehen können aufgrund einer Krankheit oder Kundenmangel.
Durch die wechselnden Arbeitsorte und Tätigkeiten nimmt kaum eine Prostituierte diese Möglichkeiten wahr bzw. Festanstellungen werden kaum angeboten. Ebenso arbeiten die meisten Frauen nur kurzzeitig etwa 1,5 Jahren in diesem Beruf, so dass diese gerne darauf verzichten, dass dieses irgendwo auf dem Papier bekannt wird.
Eine Alternative zur gesetzlichen Vorsorge ist die private. Privat versichern sollten bzw. müssen sich auch Selbstständige, da diese für gewöhnlich keinen Anspruch auf die gesetzlichen Vorsorgeleistungen haben.
Eine Krankenversicherung kann privat abgeschlossen werden. Wobei einige Anbieter Sex-Dienstleister, aufgrund der erhöhten Gefahr von Infektionen usw., nicht aufnehmen.
Ebenso ist eine private Altersvorsorge möglich. Hierbei stehen verschiedene Modelle zur Verfügung. Daher ist es ratsam sich eingehend bei einem Fachmann zu informieren.
Um die Versicherungsbedürfnisse von Prostituierten genau abzusichern gibt es Versicherungsagenturen, die sich auf diesen Berufszweig spezialisiert haben und einen rundum Service in Sachen Versicherung anbieten.
Eine private Absicherung gegen Arbeitslosigkeit hingegen existiert nicht. Des Weiteren sind Prostituierte bei der Arbeitsagentur sehr schwer vermittelbar, so dass von dort kaum Hilfe zu erwarten ist im Falle einer Arbeitslosigkeit.
Ebenso gibt es bundesweit lediglich ein Programm der Arbeitsagentur, welches den Ausstieg aus der Prostitution fördert.
Eine Umschulung der betroffenen ist kaum möglich, da diese oftmals nie einen Beruf gelernt haben oder sogar keinen Schulabschluss vorweisen können.

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